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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Allgemeines
1.1 Der Dienstleister PC Service Thurau – Frank Thurau oder eine von Ihm beauftragte Fachkraft (nachfolgend Dienstleister genannt) erbringt für seine Vertragspartner (nachfolgend Kunden genannt) EDV und Kommunikations-Dienstleistungen. Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen gelten bis zum vollständigen Ende des Vertragsverhältnisses ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sich der Dienstleister ausdrücklich damit einverstanden erklärt.
1.2 Der Dienstleister ist jederzeit zur Änderung der Geschäftsbedingungen berechtigt.

2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
2.1 Das Vertragsverhältnis für eine zu erbringende Dienstleistung kommt durch die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters zustande. In Einzelfällen kann auch eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Kunden gefordert werden.
2.2 Der Dienstleister ist nicht zur Auftragsannahme verpflichtet.
2.3 Der Dienstleister kann die Auftragsannahme von einer Sicherheitszahlung/ Vorauszahlung abhängig machen.

3 Aufhebung des Vertrages / Rücktritt
3.1 Innerhalb von drei Werktagen nach Auftragsannahme können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt seitens des Kunden bleibt die Verpflichtung bestehen, alle bis zu dem Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen zu zahlen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt das Vertragsverhältnis vom Kunden vorzeitig beendet, so wird mindestens ein Drittel der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig.

4 Preise / Rechnungstellung
4.1 Alle Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Die Honorare und Entgelte für erbrachte Dienstleistungen setzen sich im Einzelnen aus Stundenhonoraren, Nutzungsentgelten oder Pauschalpreisen zusammen. Jeweils individuell vereinbarte Entgelte und Honorare werden gegebenenfalls auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Getroffene Vereinbarungen sind für beide Seiten bindend.
4.2 Der Gesamtbetrag der Rechnung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang auf das Konto des Dienstleisters zu zahlen. Für mehrere Einzelleistungen kann eine Gesamtrechnung ausgestellt werden.
4.3 Sollte der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug geraten, so stehen dem Dienstleister Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten zu. Die Begleichung von Teilbeträgen einer Rechnung entbindet nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklichem Einverständnis des Dienstleisters von der Zahlungspflicht der Verzugszinsen.
4.4 Bei Privatkunden wird der Gesamtbetrag sofort nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug fällig. Diese erhalten eine Bar-Zahlungsquittung vor Ort und in 2-3 Werktagen eine persönliche Rechnung per Email. Eine Zustellung per Post erfolgt gegen Zahlung der Unkosten (z.B. Porto).

5 Sicherheitsleistungen
5.1 Der Dienstleister ist berechtigt die Auftragsannahme von einer Sicherheitsleistung bzw. Vorauszahlung abhängig zu machen. Die Höhe der Sicherheitsleistung/ Vorauszahlung sowie deren Fälligkeit sind Bestandteil der Auftragsbestätigung.

6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat jede Änderung seines Namens, seiner Adresse, seiner Bankverbindung, Telefonnummer oder ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich mitzuteilen.
6.2 Der Kunde hat die für eine Dienstleistung oder ein Produkt der Leistung erteilten Bedienungshinweise zu beachten.
6.3 Der Kunde darf Produkte oder Leistungen des Dienstleisters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwenden.
6.4 Der Kunde hat Schäden oder Störungen unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen und dem Dienstleister die für die Behebung notwendigen Informationen zu geben.
6.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, das Dienstleistungen oder Produkte nur von ihm oder von Dritten, denen der Kunde die Nutzung gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen.

7 Eigentumsvorbehalt, Mängelrüge, Gewährleistung
7.1 Vom Dienstleister bereitgestellte Programme, Programmteile, besonders Programmcode oder Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. Der Kunde erhält in der Regel nur das Nutzungsrecht, und ist nicht berechtigt Kopien herzustellen (Ausnahme: Datensicherung). Der Kunde ist nicht berechtigt Leistungen oder Produkte des Dienstleisters, insbesondere Software weiter zu veräußern. Abweichende Regelungen müssen schriftlich als Bestandteil des Vertrages dargelegt werden. Rechte anderer bleiben unberührt.
7.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Installation, beim Dienstleister anzuzeigen.
7.3 Bei mangelhafter Lieferung, Leistung oder dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wird der Dienstleister nachbessern oder fehlerhaftes austauschen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Wandlung verlangen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, bei unsachgemäßem Gebrauch, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen und/ oder Betriebsanleitungen des Dienstleisters, sowie nach Veränderungen, Erweiterungen oder Reparaturen durch Dritte. Für gebrauchte Ersatzteile ist eine Garantie ausgeschlossen.
7.4 Alle Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach Bereitstellung. Eine etwa vom Hersteller gewährte Garantie bleibt unberührt.

8 Außerordentliche Kündigung durch den Dienstleister
8.1 Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Dienstleister nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kredit- oder Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen oder der Kunde eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung trotz Aufforderung nicht binnen 14 Tagen gestellt hat oder unüberwindliche Differenzen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden die Ausführung der Leistung unmöglich machen oder wichtige Umstände vorliegen, die es dem Dienstleister unmöglich machen in angemessener Zeit dem Auftrag nachzukommen.

9 Höhere Gewalt
9.1 Sollte die Erbringung einer Dienstleistung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert werden, verlängert sich die Frist zu ihrer Erbringung angemessen, selbst bei schon bestehendem Verzug. Höhere Gewalt können Streiks, Stromausfall oder andere nicht vorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit des Dienstleisters sein. Eine Haftung des Dienstleisters für während dessen verursachte Schäden und Folgeschäden besteht nicht.

10 Haftung des Dienstleisters
10.1 Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, und auch für Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet der Dienstleiter nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Dies gilt auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. In diesem Fall nimmt der Dienstleister eine Nachbesserung vor.

11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Der Dienstleister ist berechtigt nach Absprache mit dem Kunden Teile des Auftrages an Dritte weiterzugeben. Sollte dies der Fall sein, gelten Honorarsätze und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dritten.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11.3 Sollten einzelne Teile des Vertrages vom Dienstleister nicht erfüllt werden können und der Kunde möchte vom Vertrag zurücktreten ist der Dienstleister berechtigt die erfüllten Vertragsbestandteile in Rechnung zu stellen.